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Startseite » podcast » [Rechtsbelehrung]

RBL 024: Schleichwerbung

14. Mai 2015 von marcus richter

Logo der Rechtsbelehrung

Ich bin ja als Blogger nicht so berühmt, aber bekomme trotzdem regelmäßig „Kooperationsangebote“. Meistens eher dubioser Natur. Aber das die „neuen“ Medien auch neue Werbeformen entwickeln, wurde schnell klar und überrascht mittlerweile auch niemanden mehr, auch wenn in Deutschland Werbung in Blogs, Podcasts oder auf Youtube gerne skandalisiert wird.

Wichtig ist natürlich, dass immer klar erkennbar ist, dass es sich um Werbung handelt. Schon aus ethischen Gründen. Und weil man ja vielleicht auch daran interessiert ist, die eigene Glaubwürdigkeit und Authentizität aufrecht zu erhalten. Für die Werbetreibenden selbst, ist es dagegen natürlich von großem Vorteil, wenn die „Absatzförderung“ (so der offizielle Begriff) möglichst authentisch und – nunja – unwerbig wirkt.

In der aktuellen Rechtsbelehrung zeigt Thomas Schwenke, wo die juristische Grenze zwischen erlaubter Absatzförderung und Schleichwerbung liegt. Ich erschrecke mich dabei für einen kurzen Moment, weil es zwischendurch so wirkt, als seien die Computerspiele, die ich als Rezensionsexemplar bekomme, auch Schleichwerbung. Außerdem lerne ich: „Ein sehr effektives Marketing findet oft an der Grenze des Gesetzes statt.“

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung024-Schleichwerbung.mp3

Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:38:44 — 96.4MB)

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Ausführliche Shownotes und ein FAQ zum Thema gibt es im Blog von Thomas Schwenke, in dem wir uns auch über inhaltliche/juristische Kommentare und Anmerkungen freuen.  

Hinweise zu Moderation und technischer Produktion nehmen wir gerne in den hiesigen Kommentaren entgegen. Die Rechtsbelehrung kann man per RSS oder iTunes abonnieren, auf  Twitter folgen und die Produktion weiterer Folgen durch Geschenke oder Spenden unterstützen.

Kategorie: [Rechtsbelehrung], podcast Stichworte: Bloggen, Juristerey, Recht, Schleichwerbung, Thomas Schwenke, Werbung

RBL 022: Drei Anwälte und ein Richter

16. März 2015 von marcus richter

Logo der Rechtsbelehrung
Normalerweise beschäftigt sich die Rechtsbelehrung ja mit mehr oder weniger onlineaffinen Themen, dieses Mal geht es ans Grundsätzliche, um den sagenumwobenen und oft geschmähten Berufsstand des Anwalts. Wir haben uns dazu Henning Krieg (Twitter, Blog) und Carsten R. Hoenig (Blog, Twitter, G+, Facebook) eingeladen.

Am Anfang hatte ich mir vorgestellt, dass wir die einzelnen Juristenklischees und -witzchen durchgehen und an der anekdotischen Realität von drei gestandenen Juristen abgleichen. Aber es sollte anders kommen: In fast zwei Stunden geht es um Juristenausbildung, die Frage nach der Definition von Gerechtigkeit und die Trennung zwischen Beruf und Selbst, wenn es um Moralfragen geht.

Im Ohr geblieben sind mit besonders zwei Zitate: “Als Strafverteidiger ist man wie ein säkularisierter Pfarrer.” von Carsten R. Hoenig und “Als Jurist solltest Du eigentlich ein kompetenter Mensch sein.” von Henning Krieg. Es sind diese Einblicke in das Berufsfeld, die auch Rückschlüsse auf  das Rechtssystem in Deutschland zulassen. Ich komme einmal mehr zu dem Schluss: Der Beruf ist spannend, aber wenn ich kann, möchte ich lieber nicht als Betroffener in Juristerei verwickelt werden.

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung022-3AnwaelteUnd1Richter.mp3

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Außerdem gibt es dieses Mal etwas zu gewinnen!

Zur Vorbereitung auf den Podcast haben wir uns zwei Bücher angeschaut, die sich mit Rechtsanwälten kritisch auseinandersetzen. Da wir sie für sehr lesenswert hielten, habe ich bei dem Verlag nach Verlosungsexemplaren für unser Hörer angefragt. Mit einem schönen Dank an die Verlage gibt es daher zu gewinnen:

  • 3 x “11 Gründe, Anwälte zu hassen” von Eva Engelken (Schwarzkopf & Schwarzkopf)
  • 3 x “Vorsicht Rechtsanwalt: Ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral” von Joachim Wagner (C.H. Beck)

Wir verlosen die Bücher unter allen, die diesen Podcast hier oder in Social Media kommentieren oder teilen. Die Verlosung endet am  14.04.2015, die Gewinner werden per Zufall gezogen, ihre Daten nur für das Gewinnspiel und dessen Abwicklung verwendet.

Ausführliche Shownotes gibt es im Blog von Thomas Schwenke, in dem wir uns auch über inhaltliche/juristische Kommentare und Anmerkungen freuen.  Hinweise zu Moderation und technischer Produktion nehmen wir gerne in den hiesigen Kommentaren entgegen. Die Rechtsbelehrung kann man per RSS oder iTunes abonnieren, auf  Twitter folgen und die Produktion weiterer Folgen durch Geschenke oder Spenden unterstützen.

Kategorie: [Rechtsbelehrung], podcast Stichworte: Carsten R. Hoenig, Henning Krieg, Jurausabildung, Juristerey, moralische Integrität, Rechtssystem, Thomas Schwenke

RBL019: Digitaler Nachlass

27. November 2014 von marcus richter

Logo der Rechtsbelehrung
Eigentlich wollten Rechtsanwalt Thomas Schwenke und ich eine gruselige Halloween-Folge aufnehmen, in der es um den Tot geht. Wann ist man juristisch tot und wer stellt das fest? Was darf man mit dem Körper machen und ist das eigentlich Sondermüll? Wer ist wann und wie für eine Leiche verantwortlich? Wann gibt es eine Autopsie?

Aber leider fehlt uns dazu der passende fachkundige Gesprächspartner, der über solche Sachen Auskunft geben kann. Falls sich unter den geneigten Lesern jemand befindet, der sich damit auskennt oder der jemanden kennt, der jemanden kennt: Ich freue mich über Nachricht!

Aber immerhin: Der zweite Teil hat geklappt. Zu Gast war Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband, die unter anderem die Aktion #machsgut zum digitalen Nachlass betreut. Folgerichtig geht es in dieser Folge darum, wer nach unserem Tod eigentlich Zugriff auf unsere Daten, Zugänge und Profile hat und was man beachten sollte, wenn man sich darum kümmert, bevor es zu spät ist.

In der knapp über einer Stunde langen Sendung werden viele diffizile Problemfälle, Spitzfindigkeiten und Unwägbarkeiten. Auch wenn die vielleicht manchmal etwas kompliziert sind, lautet die gute Nachricht: Die meisten davon lassen sich eben damit umschiffen, dass man einen digitalen Nachlass anlegt. Was das im Detail bedeutet, kann man hier hören:

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung019-DigitalerNachlass.mp3

Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:09:26 — 50.6MB)

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Ausführliche Shownotes gibt es im Blog von Thomas Schwenke, in dem wir uns auch über inhaltliche/juristische Kommentare und Anmerkungen freuen.  Hinweise zu Moderation und technischer Produktion nehmen wir gerne in den hiesigen Kommentaren entgegen. Die Rechtsbelehrung kann man per RSS oder iTunes abonnieren, auf  Twitter folgen und die Produktion weiterer Folgen unterstützen.

Kategorie: [Rechtsbelehrung], podcast

RBL018: 3D-Druck(er)

30. Oktober 2014 von marcus richter

Das Logo der Rechtsbelehrung

Zusammen mit Thomas Schwenke (@thsch) und dieses Mal mit Philip Steffan (@philipsteffan) als Gast habe ich eine neue Folge der Rechtsbelehrung aufgenommen, in der es um 3D-Drucker bzw. die sich daraus ergebenden juristischen Details geht. Von neuer Kopierschutzdebatte über Dienstleistungshaftung und Waffendruck ist alles dabei, was das Herz begehrt und wir machen uns auch Gedanken über die zukünftige Verbreitung dieser Technologie.

Ausführliche Shownotes und alle Details gibt es wie gewohnt drüben bei rechtsbelehrung.com.

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung018-3DDruck.mp3

Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:19:13 — 59.7MB)

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Wir freuen uns über inhaltliche/juristische Kommentare im Blog von Thomas Schwenke und Anmerkungen zu Moderation und technischer Produktion in den hiesigen Kommentaren. Podcast per RSS oder iTunes abonnieren. Der Rechtsbelehrung auf  Twitter folgen. Wer die Produktion des Podcasts unterstützen möchte, kann dies hier tun.

Kategorie: [Rechtsbelehrung], podcast

RBL016: Crowdfunding

6. August 2014 von marcus richter

Das Logo der Rechtsbelehrung
Zeichnet sich da ein Muster ab? Nachdem es in der letzten Folge um die Juristereien rund um die Eröffnung eines eigenen Onlineshops ging, spreche ich mit Thomas Schwenke dieses Mal um die verschiedenen Dinge, die es zu beachten Geld, wenn man sich an eine der Finanzierungsmöglichkeiten versucht, bei der man Geld von der Menge bekommt: Crowdfunding.

Damit lässt sich ja von Kartoffelsalat über Radiorollenspiel bis hin zu Spielepodcast alles finanzieren. Aber es gibt eben doch ein paar Sachen, die man beachten sollte. Die gute Nachricht: Das ist alles lange nicht so kompliziert, wie bei Onlineshops. Aber hören Sie selbst:

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung016-Crowdfunding.mp3

Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:11:46 — 82.2MB)

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Kategorie: [Rechtsbelehrung], podcast

RBL015: Der eigene Onlineshop?

7. Juli 2014 von marcus richter

Das Logo der Rechtsbelehrung

Manchmal hat man ja zwischendurch komische Gedanken. Zum Beispiel: Wie wäre es, mal einen eigenen Onlineshop aufmachen. Und da vielleicht abgelegte Audiohardware oder Podcasts verkaufen.

Dann macht man einen Podcast mit Rechtsanwalt Thomas Schwenke darüber, um sich über die juristischen Verpflichtungen und Konsequenzen belehren zu lassen und dann… Nun ja…

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/rechtsbelehrung015-derEigeneOnlineshop.mp3

Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:25:03 — 61.9MB)

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Diese Sendung ist außerdem er sehr schönes Beispiel für Zeitmanagement und Intuition in Podcasts. Irgendwann auf der Hälfte hatten wir beide unabhängig voneinander das Gefühl, dass man an dieser Stelle auch einen Schnitt ansetzen und später einen zweiten Teil der Sendung nachliefern könnte.

Wir haben aber jeweils nichts gesagt und das erst im Nachhinein herausgefunden. Trotzdem funktioniert die Sendung als Ganzes, zeigt eben aber auch schön, dass selbst Radioprofis nicht auslernen…

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Kategorie: [Rechtsbelehrung]

RBL014: EuGH sagt: „Google muss vergessen“

16. Mai 2014 von marcus richter

Das Logo der Rechtsbelehrung

Dieses Mal waren wir wirklich schnell und aktuell: Die aktuelle Folge der Rechtsbelehrung widmet sich einer etwas seltsam anmutenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. Danach muss Google Zeitungsartikel, die negativ über eine Person berichten, aus dem Suchindex entfernen. Der Zeitungsartikel selber darf aber weiterhin online bleiben.

Das wirft ein paar interessante Fragen auf:

  1. Wieso kann ein europäisches Gericht einer US-Firma ein Urteil angedeihen lassen?
  2. Inwiefern muss negative Berichterstattung überhaupt offline genommen werden?
  3. Warum darf die Zeitung den Artikel weiter online halten, aber die Suchmaschine muss den Link dorthin aus dem Suchindex entfernen?

Alle Fragen versucht Rechtsanwalt Thomas Schwenke zu beantworten, während ich ihn mit Nachfragen löchere. Dazu schaffen wir noch einen kleinen Ausflug in die Grundessenz der Privatsphäre und wagen einen Blick in die schlimmstmögliche Zukunft, die uns auf Grund dieses Urteils droht. Ausführliche Informationen und Shownotes gibt es hier.

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/Rechtsbelehrung014-EuGH-GoogleMussVergessen.mp3

Podcast: Play in new window | Download (Duration: 58:03 — 40.1MB)

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Kategorie: [Rechtsbelehrung], podcast

RBL012: Arbeitnehmerdatenschutz

5. März 2014 von marcus richter

Das Logo der Rechtsbelehrung
Wenn ich mich normalerweise mit dem Rechtsanwalt Thomas Schwenke (Twitter) treffe, um eine Rechtsbelehrung aufzunehmen, habe ich wenigstens grob eine Ahnung worum es geht. Ja, Juristerey ist oft seltsam, absurd und verwirrend, aber es gibt meistens wenigstens eine leicht verständliche Basis, wie zum Beispiel „Du sollst nicht stehlen!“. Arbeitnehmerdatenschutz ist da eine Ausnahme.

Klar ist, dass Arbeitnehmer nicht überwacht werden möchten. Aber wieso sie diesen Anspruch juristisch haben und wo der herkommt, war – zumindest für mich – nicht so einfach zu verstehen. Thomas hatte glücklicherweise Unterstützung von Bea Hubrig, einer weiteren Rechtsanwältin, die auch gleich noch ein praktisches Beispiel mitgebracht hat: Ein gewonnenes Urteil gegen eine bekannte Computerfirma, die in einer deutschen Filiale einen Mitarbeiter per Videokamera überwacht haben.

Welche Firma das ist, welche Rolle Plutonium beim Arbeitnehmerdatenschutz spielt und wie informativ es sein kann, wenn zwei Anwälte gegensätzlicher Meinung sind, kann man sich hier ganz in Ruhe ((und wenn nötig: immer wieder)) anhören:

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/Rechtsbelehrung012-Arbeitnehmerdatenschutz.mp3

Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:03:21 — 43.8MB)

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Kategorie: [Rechtsbelehrung], podcast

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