Eigentlich wollten Rechtsanwalt Thomas Schwenke und ich eine gruselige Halloween-Folge aufnehmen, in der es um den Tot geht. Wann ist man juristisch tot und wer stellt das fest? Was darf man mit dem Körper machen und ist das eigentlich Sondermüll? Wer ist wann und wie für eine Leiche verantwortlich? Wann gibt es eine Autopsie?
Aber leider fehlt uns dazu der passende fachkundige Gesprächspartner, der über solche Sachen Auskunft geben kann. Falls sich unter den geneigten Lesern jemand befindet, der sich damit auskennt oder der jemanden kennt, der jemanden kennt: Ich freue mich über Nachricht!
Aber immerhin: Der zweite Teil hat geklappt. Zu Gast war Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband, die unter anderem die Aktion #machsgut zum digitalen Nachlass betreut. Folgerichtig geht es in dieser Folge darum, wer nach unserem Tod eigentlich Zugriff auf unsere Daten, Zugänge und Profile hat und was man beachten sollte, wenn man sich darum kümmert, bevor es zu spät ist.
In der knapp über einer Stunde langen Sendung werden viele diffizile Problemfälle, Spitzfindigkeiten und Unwägbarkeiten. Auch wenn die vielleicht manchmal etwas kompliziert sind, lautet die gute Nachricht: Die meisten davon lassen sich eben damit umschiffen, dass man einen digitalen Nachlass anlegt. Was das im Detail bedeutet, kann man hier hören:
Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:09:26 — 50.6MB)
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Ausführliche Shownotes gibt es im Blog von Thomas Schwenke, in dem wir uns auch über inhaltliche/juristische Kommentare und Anmerkungen freuen. Hinweise zu Moderation und technischer Produktion nehmen wir gerne in den hiesigen Kommentaren entgegen. Die Rechtsbelehrung kann man per RSS oder iTunes abonnieren, auf Twitter folgen und die Produktion weiterer Folgen unterstützen.
ishimaru meint
Danke für den Cast, beschäftige mich auch schon länger mit dem Thema, und es ist nicht gerade einfach…
Jan meint
soweit ich weiß gehört der wow acc einen nicht, man hat lediglich das Nutzungsrecht., Also sollte man den acc rein rechtlich glaube ich gar nicht weiter geben/verkaufen können.
edit.: okay ihr sagt es später auch noch
Uli B. meint
Hallo, auch ich habe mir Gedanken über die Regelung des digitalen Nachlasses gemacht. Die rechtliche Situation ist immer noch nicht klar, deshalb habe ich ein Internetkonzept geschaffen, woraus dann auch eine Internetpräsenz wurde. Hier können die Mitglieder Ihre Daten (vorzugsweise) verschlüsselt und auch Emails bei uns hinterlegen . Der Abruf kann sofort oder nach einer gewissen inaktiven Zeit erfolgen. Alle die sich dafür Interessieren lade ich ein meine Homepage: https://www.meine-letzte-mail.de anzuschauen. Zur Information : die Seite ist gesichert über SSL und in Deutschland gehostet. Der Kommerz ist hier nicht vordergründig ( siehe Mitgliedsgebühren), der Gedanke, das die wichtigen Daten sicher aufbewahrt werden ist vorrangig . Das das Projekt abgeschaltet wird nach kurzer Zeit wird sicherlich nicht der Fall sein, solange Mitglieder angemeldet sind, denn der finanzielle Aufwand und der Ertrag sind nicht der Hauptgrund für dieses Projekt. Mit freundlichen Grüßen Uli
Chriz meint
Mich würde inetressieren, wie meine Verwandten nachweisen sollen, das der Acount mir gehört, sofern ich nicht meinen richtigen Namen und meine Richtige Adresse dort angegeben habe?
Uli B. meint
Danke für die Frage Chriz , hier etwas aus der Funktionsweise ( Kopie Webseite) : Gerne schicken wir Ihnen vorab ein Verschlüsselungsprogramm bzw. den Link – Sie sollten dann auf Ihrem Rechner verschlüsseln und uns Ihre verschlüsselte Nachricht zusammen mit dem Schlüsselhinweis (Achtung – NICHT den Verschlüsselungscode) zusenden. Dieser Schlüsselhinweis sollte es dem/den späteren Empfänger/n ermöglichen, das Entschlüsselungspasswort einzugeben. Optional schicken Sie uns keinen Schlüssel, sondern schicken diesen nur dem Empfänger, der ihn speichert bis dieser benötigt wird (eine äußerst sichere Lösung!!!). Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Sicherheit.
Sie können uns natürlich auch eine unverschlüsselte Email schicken – diese können wir auch ausdrucken und per Post verschicken. Beziehungsweise : Bitte verschlüsseln Sie Ihre Botschaft, und zwar mit einem Schlüssel, den nur der Empfänger weiß – z. B. den Namen Ihres ersten Haustieres, Ihrer Grundschule, Ihres Studienortes, Ihrer Lieblingsspeise, Ihr Wohnort zur Grundschulzeit, Ihr Lieblingstier, Ihre Lieblingsfarbe oder ähnliches. Bedenken Sie dabei, dass wir bei der Entschlüsselung nicht helfen können –> ohne Schlüssel lassen sich keine Dateien öffnen oder entpacken! Das Thema Sicherheit war beim Konzept das wichtigste— System 1 – regelmäßiger login und falls dies nicht erfolgt Email an benannte Personen — System 2 die benannten Personen melden Sich – jeweils am besten in Verbindung mit nur diesen Personen bekannten Entschlüsselungscodes.. ************Die Inhaberschaft eines Acountes bei irgendwelchen Anbietern brauchen die Verwandten gar nicht nachweisen, da Sie im besten Fall einfach die Zugangsdaten dazu haben – so ist es eigentlich gedacht !********* Ich hoffe Ihre Frage damit verständlich beantwortet zu haben, falls nicht schicken Sie mir einfach eine Mail, oder noch eine Antwort auf diesem Forum.. Viele Grüße Uli