Ich bin ja als Blogger nicht so berühmt, aber bekomme trotzdem regelmäßig „Kooperationsangebote“. Meistens eher dubioser Natur. Aber das die „neuen“ Medien auch neue Werbeformen entwickeln, wurde schnell klar und überrascht mittlerweile auch niemanden mehr, auch wenn in Deutschland Werbung in Blogs, Podcasts oder auf Youtube gerne skandalisiert wird.
Wichtig ist natürlich, dass immer klar erkennbar ist, dass es sich um Werbung handelt. Schon aus ethischen Gründen. Und weil man ja vielleicht auch daran interessiert ist, die eigene Glaubwürdigkeit und Authentizität aufrecht zu erhalten. Für die Werbetreibenden selbst, ist es dagegen natürlich von großem Vorteil, wenn die „Absatzförderung“ (so der offizielle Begriff) möglichst authentisch und – nunja – unwerbig wirkt.
In der aktuellen Rechtsbelehrung zeigt Thomas Schwenke, wo die juristische Grenze zwischen erlaubter Absatzförderung und Schleichwerbung liegt. Ich erschrecke mich dabei für einen kurzen Moment, weil es zwischendurch so wirkt, als seien die Computerspiele, die ich als Rezensionsexemplar bekomme, auch Schleichwerbung. Außerdem lerne ich: „Ein sehr effektives Marketing findet oft an der Grenze des Gesetzes statt.“
Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:38:44 — 96.4MB)
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Ausführliche Shownotes und ein FAQ zum Thema gibt es im Blog von Thomas Schwenke, in dem wir uns auch über inhaltliche/juristische Kommentare und Anmerkungen freuen.
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