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RBL012: Arbeitnehmerdatenschutz

5. März 2014 von marcus richter

Das Logo der Rechtsbelehrung
Wenn ich mich normalerweise mit dem Rechtsanwalt Thomas Schwenke (Twitter) treffe, um eine Rechtsbelehrung aufzunehmen, habe ich wenigstens grob eine Ahnung worum es geht. Ja, Juristerey ist oft seltsam, absurd und verwirrend, aber es gibt meistens wenigstens eine leicht verständliche Basis, wie zum Beispiel „Du sollst nicht stehlen!“. Arbeitnehmerdatenschutz ist da eine Ausnahme.

Klar ist, dass Arbeitnehmer nicht überwacht werden möchten. Aber wieso sie diesen Anspruch juristisch haben und wo der herkommt, war – zumindest für mich – nicht so einfach zu verstehen. Thomas hatte glücklicherweise Unterstützung von Bea Hubrig, einer weiteren Rechtsanwältin, die auch gleich noch ein praktisches Beispiel mitgebracht hat: Ein gewonnenes Urteil gegen eine bekannte Computerfirma, die in einer deutschen Filiale einen Mitarbeiter per Videokamera überwacht haben.

Welche Firma das ist, welche Rolle Plutonium beim Arbeitnehmerdatenschutz spielt und wie informativ es sein kann, wenn zwei Anwälte gegensätzlicher Meinung sind, kann man sich hier ganz in Ruhe ((und wenn nötig: immer wieder)) anhören:

http://media.blubrry.com/diewahrheit/media.blubrry.com/rechtsbelehrung/p/rechtsanwalt-schwenke.de/wp-content/uploads/podcast/Rechtsbelehrung012-Arbeitnehmerdatenschutz.mp3

Podcast: Play in new window | Download (Duration: 1:03:21 — 43.8MB)

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Wir freuen uns über inhaltliche/juristische Kommentare im Blog von Thomas Schwenke und Anmerkungen zu Moderation und technischer Produktion in den hiesigen Kommentaren. Wer die Produktion des Podcasts unterstützen möchte, kann dies hier tun.

Kategorie: [Rechtsbelehrung], podcast

Kommentare

  1. Lilly. meint

    7. März 2014 um 00:28

    Komme nicht darüber hinweg, dass in dieser Folge zwei Anwälte vor einem Richter stehen.

  2. David meint

    10. März 2014 um 02:45

    Kurze Nachfrage zu dem abschließenden Beispiel von der Autowäsche: Nicht ohne Grund bekommt der Arbeitgeber Ja Eine Krankmeldung ohne Diagnoseschlüssel. Wäre es also vom Arbeitnehmer echt „okay“ und sinnig gewesen, dem Arbeitgeber zu sagen, dass er schließlich aus psychischen Gründen freigestellt ist? Wenn man alleine schon Die Stigmatisierung psychischer Krankheiten in Deutschland anschaut?
    Fände generell mal Eine Folge dazu toll, was man als Arbeitnehmer eigentlich darf, wenn man krank geschrieben ist. Muss man generell leidend im Bett liegen? Sollte man lieber 5 km entfernt einkaufen gehen? Und warum darf man als kranker Arbeitnehmer nicht sein Auto waschen, so lange das keine 8 Stunden beansprucht oder artistische Einlagen beinhaltet? Sehe da häufig große Unsicherheiten und vermute, dass man sich lieber mal einsperrt – Grad für psychisch kranke vielleicht auch nicht sonderlich heilsam

  3. PcJackSlater meint

    17. März 2014 um 16:08

    erstmal YEAH 2 Anwälte vor einem Richter xD

    Aber zu der Idee eine Fortsetzung zu machen … Ich stell mir die Frage wie es gerade bei RFID
    aussieht.
    Es gibt Systeme um zur Sicherheit der Arbeitnehmer RFID-Chips zu prüfen ob bei einem Notfall (Feuer o.Ä.) alle Personen aus dem Gefahrenbereich gekommen sind.
    Gibt es Vorgaben bzw. Pflicht zum Nachweis, dass diese Daten nur für diese Notfälle genutzt werden oder geht man dabei erstmal nach der Aussage und gutem Willen?
    Theoretisch kann so ein System ja auch ein Bewegungsprofil erzeugen, Bewegungsprofile wären ja definitiv nicht in Ordnung (zumindest nach meinem Empfinden).
    Besteht eine Pflicht zur Prüfung? Müsste so etwas nicht auch von einem Dritten geprüft werden?

    Gruß
    Jack

    • bea meint

      19. März 2014 um 11:15

      @jack ja die Einführung und Durchführung von RFID muß vom Datenschutzbeauftragten geprüft werden und dieser steht für Fragen und Anregungen der Mitarbeiter zur Verfügung.

Trackbacks

  1. Videobeoüberwachung von Arbeitnehmern – Rechtsbelehrung Folge 12 (Jura-Podcast) | I LAW it – Rechtsanwaltskanzlei Schwenke – Social Media-, Online-, Marketing-, Urheber- und Datenschutzrecht in Berlin sagt:
    5. März 2014 um 09:48 Uhr

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  2. Bitcoins – Rechtsbelehrung Folge 13 (Jura-Podcast mit FAQ in Shownotes) | I LAW it – Rechtsanwaltskanzlei Schwenke – Social Media-, Online-, Marketing-, Urheber- und Datenschutzrecht in Berlin sagt:
    14. April 2014 um 08:58 Uhr

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  3. Bitcoins – Rechtsbelehrung Folge 13 (Jura-Podcast mit FAQ in Shownotes) sagt:
    23. April 2016 um 22:26 Uhr

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  4. Videobeoüberwachung von Arbeitnehmern – Rechtsbelehrung Folge 12 (Jura-Podcast) sagt:
    23. April 2016 um 22:26 Uhr

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